Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hermes Consulting eG

§ 1 Urheberrechte

Beide Seiten vereinbaren gegenseitig vollständige Vertraulichkeit für die gesetzlich zulässige Laufzeit und den gesetzlich zulässigen Schutz des Urheberrechtes des Auftragnehmers.

 
§ 2 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen und alle vorhandenen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche von dem Auftragnehmer für die Realisierung des Projektes als notwendig erachtet werden.

 
§ 3 Vertraulichkeit, Einwilligung in den Datenschutz 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen über vertrauliche Interna aus dem Bereich des Auftraggebers, welche der Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen bekannt werden, nur insoweit weiterzugeben, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise Dritten zur Kenntnis zu bringen, wie dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlich ist.

Sämtliche von dem Auftraggeber erhaltene Daten wie Verträge, Bilanzen, Berichte, Gutachten, Patente usw. bleiben Eigentum des Auftraggebers und werden von dem Auftragnehmer, falls erforderlich, nur an beteiligte Nachbeauftragte des Auftragnehmers weitergeleitet. Soweit eine Weiterleitung erfolgt, sind die betroffenen Nachbeauftragten des Auftragnehmers ebenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Dem Auftraggeber ist die Weitergabe bekannt zu geben.

Der Auftraggeber willigt in die Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten aller an der Gründung beteiligten Personen ein und wird diese Einwilligung sicherstellen. Die Datenschutzhinweise gem. DS-GVO des Auftragnehmers sind auf der Internetseite des Auftragnehmers unter: https://hermesconsulting.li/datenschutz/klienten/ einzusehen und abrufbar.

§ 4 Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Vertragsparteien machen ihrem Recht auf Rechtswahl nach Art. 39 I IPRG Gebrauch und vereinbaren ausdrücklich die Anwendbarkeit von liechtensteinischem Recht. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so sind davon die übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Triesen, 9495 Liechtenstein.

§ 5 Widerrufsbelehrung

Sollte der Auftraggeber ein Verbraucher/ Konsument sein, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss (Annahme dieses Angebots). Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Hermes Consulting eG, Matschilsstrasse 66, 9495 Triesen, Liechtenstein, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden (z.B. per Post als Brief, Mail etc.).

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.