Charakteristika der liechtensteinischen Lebensversicherung

Tom Hermes

Der Autor

Die Eigenschaften einer liechtensteinischen Lebensversicherung

Die liechtensteinische Lebensversicherung bietet ein umfassendes und effizientes Vermögenskonzept. Sie zielt darauf ab, langfristigen Vermögensaufbau zu ermöglichen, Vermögenswerte strukturiert zu verwalten und sowohl die Nachlassplanung als auch den umfassenden Vermögensschutz zu gewährleisten.

Das Vermögenskonzept aus Liechtenstein vereint die Stärken aus zwei Bereichen: Einerseits bietet es die Sicherheit einer Versicherung für die Nachlassplanung, den Schutz des Vermögens und die Optimierung steuerlicher Aspekte. Andererseits integriert es eine Wealth-Management-Funktion, die auf den gezielten Aufbau von Vermögen ausgerichtet ist. Dadurch wird die liechtensteinische Lebensversicherung auch oft als „Stiftung-Light“ bezeichnet, denn sie bietet stiftungsähnliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten.

Folglich werden die einzelnen Eigenschaften der liechtensteinischen Lebensversicherung genauer beleuchtet:

▪️Vermögensaufbau

Die liechtensteinische Lebensversicherung (LLV) ermöglicht Ihnen einen steuerfreien Vermögensaufbau und genießt dabei die Vorteile, in diverse Asset-Klassen wie Aktien, Anleihen, Geldmarkt oder alternative Assets zu investieren.

Im Vergleich zu Bankdepots ist die Besteuerung der LLV deutlich attraktiver. Während Bankdepots einer kontinuierlichen Belastung durch die Kapitalertragssteuer unterliegen, erfolgt bei der LLV eine Besteuerung nur bei Eintritt bestimmter steuerrelevanter Ereignisse während der Vertragslaufzeit. Somit unterliegt die LLV nicht der Besteuerung von Dividenden und der Vorabpauschale – je nach gewählter Anlagestrategie. Ebenso beim Transfer von Vermögenswerten zwischen verschiedenen Asset-Klassen (Umschichtung) fallen keine Steuern an. In einem Bankdepot beläuft sich die Steuer auf 25% Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abzüglich einer Teilfreistellung, abhängig von der Anlageklasse.

▪️Vermögensschutz

Sicherheit durch Pfändungsschutz und Exekutionsschutz

Wenn man die Nachkommen bzw. den Ehepartner versichert oder eine andere dritte Person begünstigt, so profitiert man nach vier Jahren vom Exekutions- und Pfändungsprivileg des Art. 78 VersVG. Gemäß dieser Bestimmung sind weder der Versicherungsanspruch des jeweils Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers eine Exekution bzw. der Pfändung zugänglich gegenüber Risiken bei geschäftlichen und privaten Projekten. Der Ehegatte, Lebenspartner oder die Nachkommen des Versicherungsnehmers, die als Begünstigte benannt sind, haben die Möglichkeit, in den Lebensversicherungsvertrag einzutreten und werden somit gleichzeitig zu neuen Versicherungsnehmern. Dabei behält jedoch der ursprüngliche Versicherungsnehmer die Kontrolle über den Vertrag.

Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts stellt noch keinen erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Erwerb dar. Erst bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen kann eine Steuerpflicht ausgelöst werden.

Sicherheit durch Konkursschutz bei Insolvenz des Versicherers nach liechtensteinischem Gesetz

Nach liechtensteinischem Aufsichtsrecht gilt die Vermögensanlage der Versicherungspolice als ausgesondertes Vermögen (Art. 59a VersAG und Art. 45 der Konkursordnung) und ist dadurch besonders im Konkursfall der Versicherung gesichert. Das eingesetzte Kapital bleibt somit verfügbar bzw. geschützt vor dem Zugriff der Gläubiger.

Im Unterschied zu Fondspolicen aus Deutschland, bei denen gemäß § 314 des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes das von der Versicherungsgesellschaft verwaltete Vermögen als Sicherungsvermögen klassifiziert wird, erfolgt keine Auslagerung in ein Sondervermögen. Dies bedeutet, dass dieses Vermögen im Falle eines Konkurses der Versicherungsgesellschaft zur Insolvenzmasse gehört und damit potenziell für die Befriedigung der Gläubigeransprüche zur Verfügung steht.

▪️Nachlassplanung

Die Befreiung von der Kapitalertragssteuer erstreckt sich nicht nur auf die Lebenszeit des Anlegers, sondern gilt auch über das Ableben hinaus. So wird auch bei der Nachlassplanung keine Kapitalertragssteuer für die jeweiligen Begünstigten fällig.

Bsp.:

Produktart

Bankdepot

LLV

Anlage

100.000 €

100.000 €

Wert nach 20 Jahren**

265.330 €

265.330 €

Kapitalertragssteuer, Soli, KiST***

– 32.393 €

Auszahlung an Erben****

232.937 €

265.330€

 

* Gilt schon von Beginn an
** Ohne Berücksichtigung von Zwischensteuern beim Depot
*** Fällig erst bei Auflösung, 30% Teilfreistellung
**** Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt

Ein weiteres Beispiel, um liquide Vermögenswerte an nachfolgende Generationen zu übertragen, ohne dabei hohen Reibungsverlusten ausgesetzt zu sein, ist der Einsatz intelligenter Vertragsgestaltungen und die Nutzung von Freibeträgen zur Minimierung der Erbschaftssteuer.

Ebenfalls bietet die LLV eine ganzheitliche Struktur, um den Nachlass bestmöglich zu gestalten und den Frieden der Familie auch nach dem eigenen Ableben hinaus zu wahren und zu erhalten. Innerhalb der LLV lässt sich der Nachlass ganz nach den eigenen Wünschen und Zielen prozentual verteilen durch Festlegung der Begünstigten, ohne dabei auf die gesetzlichen Erbregelungen angewiesen zu sein. Darüber hinaus können spezifische Regelungen festgelegt werden, wie beispielsweise der Zugang zum Vermögen erst ab dem 18. Lebensjahr des Begünstigten, etwa des Kindes oder Enkels.

Fazit:

Die liechtensteinische Lebensversicherung eignet sich aufgrund Ihrer steuerlichen Begünstigung optimal für den langfristigen Vermögensaufbau sowie für die Übertragung von liquiden Vermögenswerten an nachfolgende Generationen, ohne hohen Reibungsverlusten ausgesetzt zu sein. Ebenso bietet sie einen effektiven Vermögensschutz, sowohl für Unternehmer als auch privaten Personen. Ziel der LLV ist es, eine ganzheitliche Lösung zu schaffen, um Vermögenswerte ganz nach den eigenen Wünschen zu strukturieren und zu vermehren.

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