Vermögensschutz durch eine deutsche Genossenschaft

Daniel Hermes

Der Autor

Die Wohnungsgenossenschaft – Optimaler Vermögensschutz für Immobilienvermögen
 
In der heutigen Zeit gewinnt die Wohnungsgenossenschaft immer mehr an Bedeutung, besonders wenn es um die effiziente Verwaltung und den zuverlässigen Vermögensschutz von Immobilienvermögen geht. Diese Form der Genossenschaft bietet eine Fülle an Vorteilen und erweist sich als ideales Instrument für den nachhaltigen Vermögenserhalt. In diesem Beitrag erläutern wir, warum diese Rechtsform geeignet ist, Immobilienvermögen zu schützen, aufzubauen und generationenübergreifend zu verwalten.
 
Die Wohnungsgenossenschaft – Ein Überblick
 
Der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft besteht darin, Wohnraum für die Mitglieder zu schaffen und zu erhalten. Dies ermöglicht nicht nur eine effiziente Nutzung des Immobilienvermögens, sondern bietet auch erhebliche Vorteile im Bereich des Vermögensschutzes.
 

Vorteile der Wohnungsgenossenschaft

▪️Effektiver Vermögensschutz:

Eingeschränkte Abfindungsansprüche: Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus der Genossenschaft ist der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben auf die Höhe des vorhandenen Geschäftsguthabens beschränkt. Gemäß § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG hat das ausscheidende Mitglied keinen Anspruch auf einen Anteil an den Rücklagen oder dem sonstigen Vermögen der Genossenschaft. Diese Regelung gewährleistet, dass die verbleibenden Mitglieder weiterhin gefördert werden können und das Vermögen der Genossenschaft geschützt bleibt. Zudem wird sichergestellt, dass das Vermögen der Genossenschaft nicht anteilig dem Privatvermögen der Mitglieder zugerechnet wird.

Exekution des Abfindungsanspruches: Die eingeschränkten Abfindungsansprüche eines ausscheidenden Mitglieds unterliegen ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens oder sobald sie inhaltlich hinreichend bestimmbar sind, der Exekution. Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben ist dabei auf die Höhe des Geschäftsguthabens limitiert. Diese klare Begrenzung sorgt für finanzielle Stabilität innerhalb der Genossenschaft und schützt das Vermögen.
 
▪️Langfristige Vermögensbindung:
Sicherstellung der Kontinuität: Durch lange Kündigungsfristen und beschränkte Abfindungsmöglichkeiten wird sichergestellt, dass das Immobilienvermögen langfristig in der Genossenschaft gebunden bleibt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die finanzielle Stabilität und den Zusammenhalt der Genossenschaft zu wahren. So bleibt das Immobilienvermögen gesichert und kann effektiv für die Förderung aller Mitglieder genutzt werden.
Langfristiger Erhalt: Grundsätzlich kann die Genossenschaft nur durch Beschlussfassung der Generalversammlung ihrer Mitglieder aufgelöst werden. Gemäß § 78 Abs. 1 GenG erfordert dies eine Mehrheit von mindestens dreiviertel der abgegebenen Stimmen. Zusätzlich kann die Satzung der Genossenschaft weitere Erfordernisse und Bedingungen festlegen. Diese hohen Hürden für eine Auflösung gewährleisten Stabilität und Kontinuität, indem sie sicherstellen, dass eine solche Entscheidung nur bei breiter Zustimmung und gründlicher Überlegung getroffen wird.
Nicht übertragbare Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaften in einer Genossenschaft sind nicht übertragbar. Dies verhindert den unkontrollierten Übergang an Dritte. Darüber hinaus kann der Beitritt zur Genossenschaft an weitere Erfordernisse geknüpft werden, wie beispielsweise die Notwendigkeit der Zustimmung des Vorstands zum Beitritt eines potenziellen Mitglieds. Diese Regelungen tragen dazu bei, die Integrität und Kontinuität der Genossenschaft zu wahren und die Interessen aller Mitglieder zu schützen.
 
▪️Zulässiger Förderzweck und rechtliche Sicherheit:
Förderung von Wohnraum: Der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft besteht darin, Wohnraum für ihre Mitglieder zu schaffen und zu erhalten. Dadurch erfüllt sie die gesetzlichen Anforderungen an eine Genossenschaft und erhält die rechtliche Anerkennung. Dies ermöglicht die Nutzung steuerlicher Vorteile.
Regelmäßige Prüfungen: Gemäß § 54 S. 1 GenG muss eine Genossenschaft einem unabhängigen Prüfungsverband angehören, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft. Diese Prüfungen gewährleisten, dass die Genossenschaft ihren Zweck erfüllt und rechtlich sicher aufgestellt ist.
 
▪️Erbschafts- und Schenkungssteuerliche Chancen:
Niedriger Bewertungsansatz: Genossenschaftsanteile können mit dem niedrigeren Nominalwert bewertet werden; dies hat eine geringere Erbschafts- und Schenkungssteuerlast zufolge. Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil aus dem Jahr 2014 entschieden, dass die Genossenschaftsanteile mit dem Nominalwert anzusetzen sind, da ein Mitglied nur unter erschwerten Bedingungen über seinen Anteil verfügen kann. Diese Ansicht wird auch in der Literatur vertreten, muss jedoch unter Berücksichtigung der individuellen Umstände beurteilt werden.

Fazit:

Die Wohnungsgenossenschaft bietet erhebliche Vorteile für den Vermögensschutz und die Verwaltung von Immobilienvermögen. Durch die steuerlichen Möglichkeiten und die langfristige Vermögensbindung stellt sie ein effektives Instrument für die generationenübergreifende Vermögensnachfolge dar. Die klare Zweckbindung und regelmäßige Prüfung sichert den Fortbestand der Genossenschaft. Wer Immobilienvermögen nachhaltig schützen und verwalten möchte, findet in der Wohnungsgenossenschaft eine zukunftsfähige Lösung.

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